Kurzantwort
Geringes Einkommen und Miete zu zahlen: Prüfe Wohngeld, mit Kindern auch den Kinderzuschlag. Reicht es gar nicht zum Leben: Grundsicherungsgeld vom Jobcenter, das seit 1. Juli 2026 das Bürgergeld ersetzt. In Ausbildung oder Studium: BAföG. Für jede Leistung gibt es eine amtliche Prüfung, unten verlinkt; entscheiden kann nur die zuständige Stelle.Staatliche Unterstützung Deutschland
Welche staatliche Unterstützung könnte mir zustehen?
Diese Seite berechnet keine davon. Jede hängt von Regeln und Beträgen ab, die nur die zuständige Stelle anwendet, deshalb verweist sie auf die amtlichen Prüfungen.Wohngeld
Ein Zuschuss zur Miete für Menschen, deren Einkommen den Lebensunterhalt deckt, aber nicht auch noch die Miete, von der örtlichen Wohngeldstelle. Der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums gibt eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Kinderzuschlag
Bis zu 297 Euro im Monat je Kind zusätzlich zum Kindergeld, für Eltern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht ganz für ihre Kinder, von der Familienkasse. Der KiZ-Lotse prüft, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist; die Höhe berechnet er nicht.
Grundsicherungsgeld
Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, deren Haushalt den Bedarf nicht decken kann, vom Jobcenter. Sie ersetzt seit 1. Juli 2026 das Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Voraussetzungen, die Regeln zu Einkommen und Vermögen und den Antrag.
BAföG
Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen, vom BAföG-Amt. Der amtliche BAföG-Rechner schätzt einen Anspruch ohne Registrierung.