Wenn das Gehalt ausbleibt Deutschland

Krankengeld und Arbeitslosengeld: wie viel und wie lange?

Die Regeln, kein Rechner: Beide Beträge hängen von Angaben ab, die nur die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit hat. Diese Seite erklärt sie und verlinkt die amtlichen Werkzeuge.

Kurzantwort

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos, bis zu 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren. Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent eines pauschalierten Nettoentgelts, 67 Prozent mit Kind, meist für 12 Monate, länger für Ältere mit langer Versicherungszeit.

Krankengeld

In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, angerechnet nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, und höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, es kommt also rund ein Zehntel weniger an. Es läuft bis zu 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Den genauen Betrag berechnet die Krankenkasse.

Arbeitslosengeld I

Die Agentur für Arbeit nimmt das Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate, bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, als Tagesbetrag und zieht pauschal 20 Prozent für Sozialabgaben ab sowie die Lohnsteuer nach der Steuerklasse zu Jahresbeginn. Vom Rest zahlt sie 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent. Ein Wechsel der Steuerklasse kurz vor der Arbeitslosigkeit zählt nur, wenn er zur Verteilung der Einkommen des Paares passt.

Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird

Zwölf Monate nach mindestens 24 Monaten versicherter Beschäftigung in den letzten fünf Jahren für Menschen unter 50. Ab 50 steigt die Dauer stufenweise, bis 24 Monate ab 58 mit 48 Versicherungsmonaten. Eine Kündigung durch den Beschäftigten oder ein Aufhebungsvertrag kann zuerst eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen bedeuten.

Was zuerst zu tun ist

Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende eines Jobs arbeitsuchend, oder innerhalb von drei Tagen, nachdem du davon erfahren hast. Eine verspätete Meldung kostet eine Woche Leistung. Der Rechner der Agentur für Arbeit schätzt den Betrag aus den Lohnabrechnungen.

Die offiziellen Prüfungen