Vor der Regelaltersgrenze in Rente Deutschland

Kann ich früher in Rente gehen, und was kostet das?

Die beiden Wege in eine gesetzliche Rente vor der Regelaltersgrenze und was jeder kostet, für die Jahrgänge ab 1964.

Kurzantwort

Mit 35 Versicherungsjahren kann die Rente mit 63 beginnen, mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 Prozent. Mit 45 Jahren beginnt sie mit 65 ohne Abschlag. Seit 2023 gibt es keine Grenze mehr für den Hinzuverdienst neben einer Rente.

Nach 35 Jahren: ab 63, mit Abschlag

Die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI) kann mit 63 beginnen. Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze von 67 kostet 0,3 Prozent der Rente, lebenslang: vier Jahre früher sind 14,4 Prozent weniger, jeden Monat, für immer.

Nach 45 Jahren: mit 65, ohne Abschlag

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) beginnt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag. Die 'Rente mit 63' war diese Rente für Jahrgänge vor 1953; für Jahrgänge ab 1964 beginnt sie mit 65.

Hinzuverdienen

Seit 2023 darf eine Rente vor der Regelaltersgrenze mit beliebig hohem Arbeitslohn verbunden werden, ohne gekürzt zu werden. Nach der Regelaltersgrenze stellt die Aktivrente seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei.

Die Jahre überbrücken

Wer früher aufhört zu arbeiten, als die Rente beginnt, braucht Erspartes für die Lücke und Beiträge zur Krankenversicherung in diesen Jahren. Der Rentenrechner schätzt die Rente und ihren Abschlag; der vollständige Simulator kann die Überbrückung planen.