Private Altersvorsorge ab 2027 Deutschland

Was ändert sich 2027 bei der privaten Altersvorsorge?

Drei Reformen, jede in einem anderen Stadium. Diese Seite sagt, welche Gesetz ist und welche noch nicht, und nennt das Datum der Prüfung.

Kurzantwort

Ab Januar 2027 gehört zu den geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, mit einer neuen Zulage; bestehende Riester-Verträge behalten ihre Regeln. Die Aktivrente stellt seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn man über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet. Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein Gesetz.

Das Altersvorsorgedepot (Gesetz, ab 2027)

Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 8. Mai 2026 gebilligt. Ab dem 1. Januar 2027 können neue Verträge ein Altersvorsorgedepot sein, das ohne die Kapitalgarantie anlegt, die Riester verlangte. Laut Deutscher Rentenversicherung beträgt die Zulage 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro, höchstens 540 Euro im Jahr, bis zu 300 Euro je Kind, auf höchstens 1.800 Euro Beiträge.

Bestehende Riester-Verträge

Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, behalten ihre Regeln und Zulagen. Die Deutsche Rentenversicherung warnt, dass ein neuer Vertrag zusätzlich zu einem bestehenden die neuen Regeln auch auf den bestehenden anwendet. Wer einen Vertrag hat, kann ihn behalten, ruhen lassen, zu einem anderen Anbieter übertragen oder kündigen – und eine Kündigung kostet alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.

Die Aktivrente (Gesetz, seit 2026)

Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat einkommensteuerfrei verdienen. Das gilt für Beschäftigung, nicht für Selbstständigkeit, und die Rente selbst bleibt steuerpflichtig wie bisher.

Die Frühstart-Rente (Entwurf, Stand 1. Oktober 2026)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, er liegt dem Bundestag vor. Nach dem Entwurf zahlt der Staat für jedes in Deutschland lebende Kind vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr 10 Euro im Monat in ein Anlagedepot, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Bis das Gesetz beschlossen ist, können sich die Einzelheiten noch ändern.